Dienstag, Oktober 8, 2024

Förderregelungen

Der IPZV-Niederbayern gewährt seinen Mitgliedern Zuschüsse zu bestimmten Kursen und Vereinsveranstaltungen.

  1. Zuschüsse werden entweder als Einzelförderung ausbezahlt oder als teilweise Übernahme der Trainerkosten.
  2. Zuschüsse erhalten nur Mitglieder des IPZV-Niederbayern, die a) ihren Beitrag bezahlt haben und b) mindestens im 2. Jahr Mitglied sind. Ausnahme: Kinder und Jugendliche können bereits im Beitrittsjahr, sofern sie nicht die kostenlose Probemitgliedschaft in Anspruch nehmen, in Höhe von 20.- € gefördert werden.
  3. Die Einzelförderung beträgt im Jahr für Mitglieder über 18 Jahre: € 5.- je Kurstag, max. 5 Tage. Für Mitglieder unter 18 Jahre: 10.- € je Kurstag, max. 5 Tage. Das entspricht einer Gesamtfördersumme von 25.- €/ Erwachsenes Mitglied/Jahr, bzw. 50.-€/ Mitglied unter 18 Jahren/Jahr. Es gilt das Datum der Vollendung des 18. Lebensjahres.
  4. Für Reitstunden am Hof wird der Zuschuss auf 5.-€ je Stunde reduziert, wobei die Gesamtfördersumme von 25.- bzw 50.- € je Mitglied bleibt.
  5. Selbstredend gilt, dass der Zuschuss nur auf Antrag ausbezahlt wird. Entsprechende Belege bzw. Nachweise (Vom Kursleiter/Reitlehrer/Rittführer unterschriebene Bestätigung der Teilnahme) müssen ohne Aufforderung vorgelegt werden.
  6. Ein entsprechender Vordruck kann hier ausgedruckt oder bei der Kassenwartin oder der Schriftführerin angefordert werden. Anträge müssen dem Kassenwart bis 30.11. vorliegen, die Auszahlung der Förderung erfolgt jeweils im Dezember. Kurszuschüsse für den Dezember werden dem Folgejahr zugerechnet.
  7. Neben der Einzelförderung werden bestimmte, von der Mitgliederversammlung, bzw. dem Vorstand nach Vorgaben der Mitgliederversammlung ausgewählte Kurse besonders, z.B. durch teilweise Übernahme der Trainerkosten, gefördert. Für diese Kurse, die durch die Bezuschussung der Trainerkosten gefördert werden, gibt es keine Einzelförderung.
  8. Die Einzelförderung gibt es auf alle Kurse, die von einem FN- , IPZV- oder FENA- anerkannten Trainer geleitet werden, unabhängig davon, ob Trainer oder Kursausrichter Mitglied des IPZV-Niederbayern sind. D.h. beinahe jede Art von qualifiziertem Unterricht ist förderfähig.

Es gilt aber unbedingt: Ohne Nachweis kein Zuschuss!